Hinweise zur Befreiung vom Sportunterricht

Laut Beschluss der Thüringer Schulordnung (§ 59) und der Verordnung des Thüringer Kultusministeriums gelten für den Schulsport folgende Festlegungen:

(1) Der Schulleiter kann in begründeten Fällen vom Unterricht in einzelnen Fächern, in der Regel zeitlich begrenzt, befreien. Die Vorlage eines ärztlichen oder amtsärztlichen Zeugnisses kann verlangt werden. Die Befreiung kann mit der Auflage verbunden werden, an anderem Unterricht teilzunehmen.

(2) Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen körperlicher Beeinträchtigung entscheidet der zuständige Lehrer. Bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses ist die Befreiung zu gewähren. Ein unbegründetes Fernbleiben vom Sportunterricht zieht bei fälligen Leistungsüberprüfungen die Zensur 6 nach sich. Atteste sind in jedem Schuljahr zu erneuern (Vorlage spätestens 4 Wochen nach Schulbeginn beim Sportlehrer). Schüler mit Teil - oder Ganzsportbefreiung können im Sportunterricht theoretische Aufgaben erarbeiten oder anderweitig zur Unterstützung (Schiedsrichter, ...) des Lehrers, entsprechend ihrer Altersstufe eingesetzt werden.

Festlegungen der Fachschaft Sport

(1) Versäumte Leistungskontrollen Wird eine Leistungskontrolle durch unentschuldigtes Fehlen, Tragen von Schmuck, unangemessene Sportbekleidung oder durch Ausschluss vom Unterricht versäumt, erhält der Schüler die Note 6, bzw. 0 NP. Die Nichtteilnahme an feststehenden, vorangekündigten Terminen zur Leistungsermittlung können nur durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden. Sonderreglungen sind mit dem Sportlehrer zu klären. Der Schüler muss sich selbständig um einen zeitnahen Nachholtermin beim Sportlehrer kümmern. Dieser liegt im Regelfall außerhalb der Unterrichtszeit. Erbringt der Schüler die versäumte Leistung nicht bis zum Ender der Notenvergabe, wird die Leistung mit der Note 6, bzw. 0 NP bewertet.

(2) Sportbefreiung Die Teilnahme am Sportunterricht ist für alle Schüler Pflicht. Das gilt auch für Schüler mit einem Teilattest und einer Ganzsportbefreiung vom Arzt. Für eine Sportbefreiung bis zu einer Woche reicht die schriftliche Entschuldigung der Eltern (siehe Vorlage). Diese ist zur jeweiligen Sportstunde mitzubringen. Für Befreiungen über eine Woche hinaus, gilt grundsätzlich nur ein ärztliches Attest. Teilatteste für bestimmte Übungen und Belastungen sind rechtzeitig beim Sportlehrer abzugeben.

Antrag auf Sportbefreiung: Download